In Österreich gibt es drei verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen. Schon seit 2017 können mehrere Personen, die einen gemeinsamen Netzanschluss nützen (z.B. Mehrparteien-Häuser), im Rahmen einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage Strom produzieren und gemeinschaftlich verwerten.
Seit 2021 können mehrere Personen über Grundstücksgrenzen hinweg Energie produzieren, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Bei den grundstücksübergreifenden Gemeinschaften sind zwei Formen möglich: die lokal beschränkte „Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft“ und die innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkte „Bürgerenergiegemeinschaft“.